Ilona Gebhardt
2005-07-14 07:24:05 UTC
Hallo,
folgender Vorfall ereignete sich vorige Woche.
Einkaufen bei Lidl. Bezahlen mit Karte und PIN.
Anschließend schiebt der Kassierer einen Bon rüber der
unterschrieben werden soll. Auf dem Bon steht sinngemäß:
Ermächtige ich Lidl zum Abbuchen von meinem Konto .....
Dieser Zettel wird nicht unterschrieben da der Kunde der Meinung ist
das die Bezahlung mit Eingabe der PIN erledigt ist. Eine
Unterschrift dieses Bons würde Lidl dazu ermächtigen noch einmal
Geld vom Kundenkonto abzubuchen. Aber Bezahlung der Ware wäre schon
mit PIN erledigt.
Riesen TamTam. Filialleiter wird gerufen und will dem Käufer die
Mitnahme der Waren verweigern - ein anderer Kunde wird aufgefordert
seine Adresse zu geben und als Zeuge zu fungieren das ersterer Kunde
diesen Bon nicht unterschrieben hat.
Frage: Ist diese Vorgehensweise der doppelten Abzugsmöglichkeit
(PIN/Unterschrift) rechtlich in Ordnung? Wer war denn nun im Recht,
der Kunde oder Lidl?
MfG Ilona
folgender Vorfall ereignete sich vorige Woche.
Einkaufen bei Lidl. Bezahlen mit Karte und PIN.
Anschließend schiebt der Kassierer einen Bon rüber der
unterschrieben werden soll. Auf dem Bon steht sinngemäß:
Ermächtige ich Lidl zum Abbuchen von meinem Konto .....
Dieser Zettel wird nicht unterschrieben da der Kunde der Meinung ist
das die Bezahlung mit Eingabe der PIN erledigt ist. Eine
Unterschrift dieses Bons würde Lidl dazu ermächtigen noch einmal
Geld vom Kundenkonto abzubuchen. Aber Bezahlung der Ware wäre schon
mit PIN erledigt.
Riesen TamTam. Filialleiter wird gerufen und will dem Käufer die
Mitnahme der Waren verweigern - ein anderer Kunde wird aufgefordert
seine Adresse zu geben und als Zeuge zu fungieren das ersterer Kunde
diesen Bon nicht unterschrieben hat.
Frage: Ist diese Vorgehensweise der doppelten Abzugsmöglichkeit
(PIN/Unterschrift) rechtlich in Ordnung? Wer war denn nun im Recht,
der Kunde oder Lidl?
MfG Ilona