Discussion:
Umtausch von Lebensmitteln
(zu alt für eine Antwort)
Mike Grantz
2024-03-05 13:20:03 UTC
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Dass Aldi bei Non-Food-Reklamationen sehr kulant ist, weiss ich.

Ich musste dort allerdings noch nie Lebensmittel reklamieren.

https://www.aldi-nord.de/kundeninformationen/faq-fragen-und-antworten/fragen-zur-garantie.html

"Mit der „ALDI Garantie“ kannst du bei uns gekaufte Lebensmittel
unbefristet und ohne Kassenbon zurückgeben."

Gilt das nur für offensichtliche Mängel?

Ich frage, weil das Hackfleisch, welches ich Samstag kaufte und bis zum
7.3. haltbar sein sollte, schon am 4.3. vergammelt war.

Ich bin mir keiner Schuld bewusst. Vom Laden bis in meinen Kühlschrank
vergingen keine fünf Minuten.

Tauschen sie auch Nahrungsmittel um, bei denen der Kunde viel falsch
machen kann? Schliesslich hätte ich die Packung ja auch im Kofferraum
vergessen können.
Andreas M. Kirchwitz
2024-03-05 13:52:44 UTC
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Post by Mike Grantz
"Mit der „ALDI Garantie“ kannst du bei uns gekaufte Lebensmittel
unbefristet und ohne Kassenbon zurückgeben."
[...]
Tauschen sie auch Nahrungsmittel um, bei denen der Kunde viel falsch
machen kann? Schliesslich hätte ich die Packung ja auch im Kofferraum
vergessen können.
Manchmal erwische ich abgepackte Tomaten, wo ich im Laden
trotz Sichtkontrolle wohl übersehen haben muss, dass dort
schon der Schimmel drin steckt, und in wenigen Tagen hat
sich der Inhalt in ein flauschiges Alien transformiert.

Natürlich könnte es mein Fehler gewesen sein. Beim Transport
zu sehr gequetscht, was weiß ich, aber selbst dann schimmelt
normalerweise nicht so schnell alles weg.

So was wird jedenfalls ohne Diskussion umgetauscht. Man nimmt
sich eine neue Packung und gut ist.

Bei Deinem Hackfleisch würde ich das ähnlich erwarten.

Was wäre für das Geschäft denn die Alternative? Denen ist
völlig klar, dass sie bei sich nichts kontrollieren, sondern
was sie geliefert bekommen, landet unbesehen im Regal. Wenn
sich dann mal ein Kunde beschwert, tauscht man einfach um.
Das ist billiger, als im Laden regelmäßig zu kontrollieren.

Der Kunde bekommt ja nicht mal Stundenlohn dafür, dass er
in seiner Freizeit das verdorbene Zeug zurückbringt. Für
das Geschäft also die beste Vorgehensweise.

Grüße, Andreas
Stefan Ram
2024-03-05 18:16:45 UTC
Permalink
Post by Andreas M. Kirchwitz
So was wird jedenfalls ohne Diskussion umgetauscht. Man nimmt
sich eine neue Packung und gut ist.
Ich habe vor längerer Zeit eine ähnliche gute Erfahrung bei
verschimmeltem Käse gemacht.

Laut Web gilt für Verbraucher zudem für einige Zeit nach
einem Kauf die Annahme, daß eine gekaufte Sache schon bei
Gefahrenübergang mangelhaft war. Ich weiß nicht, wie das bei
verderblichen Lebensmitteln gehandhabt wird, aber das klingt
erstmal nach einer weiteren Erleichterung für den Kunden.
Markus Ermert
2024-03-05 20:50:52 UTC
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Post by Stefan Ram
Post by Andreas M. Kirchwitz
So was wird jedenfalls ohne Diskussion umgetauscht. Man nimmt
sich eine neue Packung und gut ist.
Ich habe vor längerer Zeit eine ähnliche gute Erfahrung bei
verschimmeltem Käse gemacht.
Laut Web gilt für Verbraucher zudem für einige Zeit nach
einem Kauf die Annahme, daß eine gekaufte Sache schon bei
Gefahrenübergang mangelhaft war. Ich weiß nicht, wie das bei
verderblichen Lebensmitteln gehandhabt wird, aber das klingt
erstmal nach einer weiteren Erleichterung für den Kunden.
Es ist vor allem eine Erleichterung für den Händler.
Stefan Schmitz
2024-03-05 21:16:25 UTC
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Post by Stefan Ram
Post by Andreas M. Kirchwitz
So was wird jedenfalls ohne Diskussion umgetauscht. Man nimmt
sich eine neue Packung und gut ist.
Ich habe vor längerer Zeit eine ähnliche gute Erfahrung bei
verschimmeltem Käse gemacht.
Laut Web gilt für Verbraucher zudem für einige Zeit nach
einem Kauf die Annahme, daß eine gekaufte Sache schon bei
Gefahrenübergang mangelhaft war. Ich weiß nicht, wie das bei
verderblichen Lebensmitteln gehandhabt wird, aber das klingt
erstmal nach einer weiteren Erleichterung für den Kunden.
Da sollte man sich nicht auf ominöse Quellen im Web verlassen, sondern
auf das Gesetz.
§ 477 I regelt diese Beweislastumkehr für das erste Jahr, aber die gilt
nur, wenn das mit der Art der Ware und des Mangels vereinbar ist.
Verderb nach einer gewissen Zeit ist auch bei völlig einwandfreier Ware
normal.
Ob nach zwei Tagen verschimmeltes Obst als mangelhaft vermutet wird,
oder ob die Beweislastumkehr bei solchen Waren nie greift, weiß ich nicht.
Markus Ermert
2024-03-05 23:00:15 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Da sollte man sich nicht auf ominöse Quellen im Web verlassen, sondern
auf das Gesetz.
§ 477 I regelt diese Beweislastumkehr für das erste Jahr, aber die gilt
nur, wenn das mit der Art der Ware und des Mangels vereinbar ist.
Verderb nach einer gewissen Zeit ist auch bei völlig einwandfreier Ware
normal.
Ob nach zwei Tagen verschimmeltes Obst als mangelhaft vermutet wird,
oder ob die Beweislastumkehr bei solchen Waren nie greift, weiß ich nicht.
Man muss sich hier nicht mit juristischen Details befassen. Aldi
interessiert nicht, ob es eine Beweislastumkehr gibt oder nicht.

Die Umtauschgarantie ist schlicht die betriebswirtschaftlich beste Lösung.
Markus Ermert
2024-03-05 15:41:18 UTC
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Post by Mike Grantz
Dass Aldi bei Non-Food-Reklamationen sehr kulant ist, weiss ich.
Ich musste dort allerdings noch nie Lebensmittel reklamieren.
https://www.aldi-nord.de/kundeninformationen/faq-fragen-und-antworten/fragen-zur-garantie.html
"Mit der „ALDI Garantie“ kannst du bei uns gekaufte Lebensmittel
unbefristet und ohne Kassenbon zurückgeben."
Gilt das nur für offensichtliche Mängel?
Bei Lebensmitteln lohnt sich für Aldi der Umtausch noch viel mehr als bei
Nonfood, das man oftmals auch leihweise benutzen kann.

Qualitätskontrolle beim Kunden, typisch Discounter. Nebenbei bekommt man
Gratisinfo über etwaige Mängelhäufungen. Dass Kunden so was auf breiterer
Front ausnutzen, ist nicht zu erwarten.

Also insgesamt extrem vernünftig und profitfreundlich von Aldi, alles ohne
Debatte umzutauschen.

Dass manche auch noch denken, dies sei "großzügig" oder "nett" von Aldi,
ist ein zusätzlicher Benefit für das Unternehmen.
Stefan Schmitz
2024-03-07 18:49:13 UTC
Permalink
Post by Markus Ermert
Bei Lebensmitteln lohnt sich für Aldi der Umtausch noch viel mehr als bei
Nonfood, das man oftmals auch leihweise benutzen kann.
Qualitätskontrolle beim Kunden, typisch Discounter. Nebenbei bekommt man
Gratisinfo über etwaige Mängelhäufungen. Dass Kunden so was auf breiterer
Front ausnutzen, ist nicht zu erwarten.
Also insgesamt extrem vernünftig und profitfreundlich von Aldi, alles ohne
Debatte umzutauschen.
Qualitätskontrolle bekommt man auch ohne diese Großzügigkeit. Sogar noch
besser, wenn man vom Kunden eine Erklärung verlangt, was am Artikel
nicht in Ordnung sein soll. Wenn einfach so zurückgenommen wird, wird
keine Info zur Qualität erfasst.
Markus Ermert
2024-03-07 20:12:48 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Markus Ermert
Bei Lebensmitteln lohnt sich für Aldi der Umtausch noch viel mehr als bei
Nonfood, das man oftmals auch leihweise benutzen kann.
Qualitätskontrolle beim Kunden, typisch Discounter. Nebenbei bekommt man
Gratisinfo über etwaige Mängelhäufungen. Dass Kunden so was auf breiterer
Front ausnutzen, ist nicht zu erwarten.
Also insgesamt extrem vernünftig und profitfreundlich von Aldi, alles ohne
Debatte umzutauschen.
Qualitätskontrolle bekommt man auch ohne diese Großzügigkeit.
Aber nicht so billig. Und wie gesagt: Es ist nicht großzügig. Sondern
betriebswirtschaftlich durchkalkuliert.
Post by Stefan Schmitz
Sogar noch
besser, wenn man vom Kunden eine Erklärung verlangt, was am Artikel
nicht in Ordnung sein soll.
Das erzeugt ja Kosten. Ich vermute, Aldi wird das durchgerechnet haben mit
dem Ergebnis: Lohnt sich nicht.

Ein Unternehmen, dass jeden Cent Einspar- und Optimierungspotenziak nutzt,
wird mit Sicherheit auch in puncto Qualitätskontrolle nichts dem
finanziellen Zufall überlassen.
Post by Stefan Schmitz
Wenn einfach so zurückgenommen wird, wird
keine Info zur Qualität erfasst.
"Keine" stimmt zwar nicht, denn auch Quantitäten sind eine wichtige Info.
Aber klar, tiefgründig geht so nicht. Da sind andere Wege offenbar
kostengünstiger.
Ludger Averborg
2024-03-05 21:12:24 UTC
Permalink
Post by Mike Grantz
Dass Aldi bei Non-Food-Reklamationen sehr kulant ist, weiss ich.
Ich musste dort allerdings noch nie Lebensmittel reklamieren.
https://www.aldi-nord.de/kundeninformationen/faq-fragen-und-antworten/fragen-zur-garantie.html
"Mit der „ALDI Garantie“ kannst du bei uns gekaufte Lebensmittel
unbefristet und ohne Kassenbon zurückgeben."
Gilt das nur für offensichtliche Mängel?
Ich frage, weil das Hackfleisch, welches ich Samstag kaufte und bis zum
7.3. haltbar sein sollte, schon am 4.3. vergammelt war.
Ich bin mir keiner Schuld bewusst. Vom Laden bis in meinen Kühlschrank
vergingen keine fünf Minuten.
Tauschen sie auch Nahrungsmittel um, bei denen der Kunde viel falsch
machen kann? Schliesslich hätte ich die Packung ja auch im Kofferraum
vergessen können.
Ich hab mal eine angebrochene Tüte Kartoffeln zurückgegeben, weil zu viele
vergammelt waren. Wurde problemlos akzeptiert.

l.
Martin Τrautmann
2024-03-06 07:27:08 UTC
Permalink
Post by Mike Grantz
Dass Aldi bei Non-Food-Reklamationen sehr kulant ist, weiss ich.
Ich musste dort allerdings noch nie Lebensmittel reklamieren.
https://www.aldi-nord.de/kundeninformationen/faq-fragen-und-antworten/fragen-zur-garantie.html
"Mit der „ALDI Garantie“ kannst du bei uns gekaufte Lebensmittel
unbefristet und ohne Kassenbon zurückgeben."
Gilt das nur für offensichtliche Mängel?
Ich hatte hier mal versehentlich die falsche Variante gekauft. Da wurde
mir bei Aldi-Süd beschieden, dass Lebensmittel normalerweise nicht
umgetauscht würden. Das sehe ich z.B. bei Lebensmittel aus der Kühlung
vollkommen ein, weniger bei Lebensmitteln im Original-Umkarton oder
Konserven.

Verdorbene Lebensmittel werden üblicherweise aber anstandslos innerhalb
des MHD umgetauscht. Manchmal kann es beliebig eklig sein, das Zeug
aufzubewahren, bis man wieder zu Aldi kommt, und dort der Kassiererin zu
übergeben.
Andy Angerer
2024-03-06 16:10:31 UTC
Permalink
Post by Martin Τrautmann
Verdorbene Lebensmittel werden üblicherweise aber anstandslos innerhalb
des MHD umgetauscht. Manchmal kann es beliebig eklig sein, das Zeug
aufzubewahren, bis man wieder zu Aldi kommt, und dort der Kassiererin zu
übergeben.
Und dort wird sich die Kassiererin übergeben.
--
! NEU !
Kurzgeschichten
eine davon ist von mir
<http://www.amazon.de/dp/B09K26CCXH>
Joerg Walther
2024-03-06 16:21:24 UTC
Permalink
Post by Martin Τrautmann
Das sehe ich z.B. bei Lebensmittel aus der Kühlung
vollkommen ein, weniger bei Lebensmitteln im Original-Umkarton oder
Konserven.
Leider gab es in der Vergangenheit immer mal wieder Erpresser, die mit
vergifteten Lebensmitteln drohten, die sie ja erst einmal in den Fingern
gehabt haben mussten. Und ich denke, die Öffentlichkeit hat nicht jeden
dieser Fälle überhaupt mitbekommen.

-jw-
--
And now for something completely different...
Andy Angerer
2024-03-06 18:03:40 UTC
Permalink
Post by Joerg Walther
Post by Martin Τrautmann
Das sehe ich z.B. bei Lebensmittel aus der Kühlung
vollkommen ein, weniger bei Lebensmitteln im Original-Umkarton oder
Konserven.
Leider gab es in der Vergangenheit immer mal wieder Erpresser, die mit
vergifteten Lebensmitteln drohten, die sie ja erst einmal in den Fingern
gehabt haben mussten. Und ich denke, die Öffentlichkeit hat nicht jeden
dieser Fälle überhaupt mitbekommen.
Und was hat das jetzt mit dem Thema zu tun?
Ich hoffe doch sehr, dass die umgetauschten
Waren nicht mehr ins Regal gestellt werden.
--
! NEU !
Kurzgeschichten
eine davon ist von mir
<http://www.amazon.de/dp/B09K26CCXH>
Martin Τrautmann
2024-03-06 20:09:43 UTC
Permalink
Post by Andy Angerer
Post by Joerg Walther
Post by Martin Τrautmann
Das sehe ich z.B. bei Lebensmittel aus der Kühlung
vollkommen ein, weniger bei Lebensmitteln im Original-Umkarton oder
Konserven.
Leider gab es in der Vergangenheit immer mal wieder Erpresser, die mit
vergifteten Lebensmitteln drohten, die sie ja erst einmal in den Fingern
gehabt haben mussten. Und ich denke, die Öffentlichkeit hat nicht jeden
dieser Fälle überhaupt mitbekommen.
Und was hat das jetzt mit dem Thema zu tun?
Ich hoffe doch sehr, dass die umgetauschten
Waren nicht mehr ins Regal gestellt werden.
Umgetauschte, verdorbene Ware natürlich nicht. Aber warum sollte Aldi dem
Kunden den Kauf bei Nichtgefallen dann zurück erstatten (aus Kulanz!)
und dann auch noch den Artikel auf eigene Kosten entsorgen?
Andy Angerer
2024-03-06 20:53:57 UTC
Permalink
Post by Martin Τrautmann
Post by Andy Angerer
Post by Joerg Walther
Post by Martin Τrautmann
Das sehe ich z.B. bei Lebensmittel aus der Kühlung
vollkommen ein, weniger bei Lebensmitteln im Original-Umkarton oder
Konserven.
Leider gab es in der Vergangenheit immer mal wieder Erpresser, die mit
vergifteten Lebensmitteln drohten, die sie ja erst einmal in den Fingern
gehabt haben mussten. Und ich denke, die Öffentlichkeit hat nicht jeden
dieser Fälle überhaupt mitbekommen.
Und was hat das jetzt mit dem Thema zu tun?
Ich hoffe doch sehr, dass die umgetauschten
Waren nicht mehr ins Regal gestellt werden.
Umgetauschte, verdorbene Ware natürlich nicht. Aber warum sollte Aldi dem
Kunden den Kauf bei Nichtgefallen dann zurück erstatten (aus Kulanz!)
und dann auch noch den Artikel auf eigene Kosten entsorgen?
Weil dieser inzwischen verdorben sein könnte.
Kann man ja ohne wirklich gute Kristallkugel nicht erkennen.
(Das schließt natürlich auch aktive Verderbehilfe mit ein;
da hat der Jörg schon Recht.)
--
! NEU !
Kurzgeschichten
eine davon ist von mir
<http://www.amazon.de/dp/B09K26CCXH>
Markus Ermert
2024-03-07 05:43:12 UTC
Permalink
Post by Martin Τrautmann
Aber warum sollte Aldi dem
Kunden den Kauf bei Nichtgefallen dann zurück erstatten (aus Kulanz!)
Nein, aus betriebswirtschaftlicher Vernunft.
Post by Martin Τrautmann
und dann auch noch den Artikel auf eigene Kosten entsorgen?
Weil jeder andere Umgang mit Reklamationen höhere Kosten verursachen
würde.
Michael 'Mithi' Cordes
2024-03-07 15:59:46 UTC
Permalink
Post by Martin Τrautmann
Aber warum sollte Aldi dem
Kunden den Kauf bei Nichtgefallen dann zurück erstatten (aus Kulanz!)
und dann auch noch den Artikel auf eigene Kosten entsorgen?
Aus Vernunft?

Bei Kühl- und Tiefkühlware wäre da die Kühlkette die absolut nicht
sicher als "eingehalten" angenommen werden kann. Offene Verpackung ist
auch Ausschlussmerkmal. Und selbst bei der Packung Cornflakes wäre (sehr
theoretisch) eine Manipulation möglich.

Mir fällt ehrlich gesagt kein Grund ein die Ware nicht in toto zu
entsorgen.


cya
Mithi, Lagerist Großküche
Stefan Schmitz
2024-03-07 18:24:34 UTC
Permalink
Post by Michael 'Mithi' Cordes
Post by Martin Τrautmann
Aber warum sollte Aldi dem
Kunden den Kauf bei Nichtgefallen dann zurück erstatten (aus Kulanz!)
und dann auch noch den Artikel auf eigene Kosten entsorgen?
Aus Vernunft?
Bei Kühl- und Tiefkühlware wäre da die Kühlkette die absolut nicht
sicher als "eingehalten" angenommen werden kann. Offene Verpackung ist
auch Ausschlussmerkmal. Und selbst bei der Packung Cornflakes wäre (sehr
theoretisch) eine Manipulation möglich.
Mir fällt ehrlich gesagt kein Grund ein die Ware nicht in toto zu
entsorgen.
Aber warum verspricht man den Kunden überhaupt, die Ware einfach so
zurückzunehmen?
Ludger Averborg
2024-03-07 21:16:15 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Michael 'Mithi' Cordes
Post by Martin Τrautmann
Aber warum sollte Aldi dem
Kunden den Kauf bei Nichtgefallen dann zurück erstatten (aus Kulanz!)
und dann auch noch den Artikel auf eigene Kosten entsorgen?
Aus Vernunft?
Bei Kühl- und Tiefkühlware wäre da die Kühlkette die absolut nicht
sicher als "eingehalten" angenommen werden kann. Offene Verpackung ist
auch Ausschlussmerkmal. Und selbst bei der Packung Cornflakes wäre (sehr
theoretisch) eine Manipulation möglich.
Mir fällt ehrlich gesagt kein Grund ein die Ware nicht in toto zu
entsorgen.
Aber warum verspricht man den Kunden überhaupt, die Ware einfach so
zurückzunehmen?
Weil der Kunde dann den Händler in positiverem Lichte sieht.
Wegen der Konkurrenz zum Onlinehandel, wo dem Kunden die Rückgabemöglichkeit
garantiert wird.

l.
Stefan Schmitz
2024-03-07 21:33:38 UTC
Permalink
Post by Ludger Averborg
Post by Stefan Schmitz
Aber warum verspricht man den Kunden überhaupt, die Ware einfach so
zurückzunehmen?
Weil der Kunde dann den Händler in positiverem Lichte sieht.
Wegen der Konkurrenz zum Onlinehandel, wo dem Kunden die Rückgabemöglichkeit
garantiert wird.
Kennst du einen Online-Händler, bei dem man Lebensmittel kostenfrei
zurückgeben kann?
Ludger Averborg
2024-03-08 09:10:12 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Ludger Averborg
Post by Stefan Schmitz
Aber warum verspricht man den Kunden überhaupt, die Ware einfach so
zurückzunehmen?
Weil der Kunde dann den Händler in positiverem Lichte sieht.
Wegen der Konkurrenz zum Onlinehandel, wo dem Kunden die Rückgabemöglichkeit
garantiert wird.
Kennst du einen Online-Händler, bei dem man Lebensmittel kostenfrei
zurückgeben kann?
Das Widerrufsrecht nach ist nach 312 (2) 2. ausgeschlossen für
"Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren
Verfallsdatum schnell überschritten würde,".

Das betrifft aber ja keinesfalls alle Lebensmittel.

Amazon hat diesen "Leichtverderblichkeitspassus" noch nicht mal in seinen AGB.

l.
Stefan Schmitz
2024-03-08 10:31:23 UTC
Permalink
Post by Ludger Averborg
Post by Stefan Schmitz
Post by Ludger Averborg
Post by Stefan Schmitz
Aber warum verspricht man den Kunden überhaupt, die Ware einfach so
zurückzunehmen?
Weil der Kunde dann den Händler in positiverem Lichte sieht.
Wegen der Konkurrenz zum Onlinehandel, wo dem Kunden die Rückgabemöglichkeit
garantiert wird.
Kennst du einen Online-Händler, bei dem man Lebensmittel kostenfrei
zurückgeben kann?
Das Widerrufsrecht nach ist nach 312 (2) 2. ausgeschlossen für
"Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren
Verfallsdatum schnell überschritten würde,".
Das betrifft aber ja keinesfalls alle Lebensmittel.
Amazon hat diesen "Leichtverderblichkeitspassus" noch nicht mal in seinen AGB.
Doch, hat es. Die Stelle findet man aber nicht sofort.
Außerdem muss man unter 40 Euro die Versandkosten tragen.
Bei Lebensmitteln ist Amazon keine Konkurrenz für Aldi und Co.
Andreas M. Kirchwitz
2024-03-08 11:12:02 UTC
Permalink
Post by Ludger Averborg
Post by Stefan Schmitz
Kennst du einen Online-Händler, bei dem man Lebensmittel kostenfrei
zurückgeben kann?
Das Widerrufsrecht nach ist nach 312 (2) 2. ausgeschlossen für
"Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren
Verfallsdatum schnell überschritten würde,".
Das betrifft aber ja keinesfalls alle Lebensmittel.
Amazon hat diesen "Leichtverderblichkeitspassus" noch nicht mal in seinen AGB.
Amazon tauscht Lebensmittel nicht mal dann um, wenn sie beschädigt
oder verdorben geliefert worden sind. Halte ich für rechtswidrig.

In Ausnahmefällen mögen sie das machen, aber die grundsätzliche
Policy von Amazon ist, für Lebensmittel gibt es keinerlei Zusage
auf vollständige oder intakte Lieferung. Es ist keinerlei
Reklamation möglich, egal aus welchem Grund.

Umtausch bei Nichtgefallen auszuschließen, damit könnte ich leben,
schließlich kann man im Ladengeschäft üblicherweise auch keine
Lebensmittel "ausprobieren" vor dem Kauf. Gekauft wie besehen.
(Dieses Umtauschrecht bei Nichtgefallen ist sowieso der größte
Schwachsinn und absolut kein Sieg für den Verbraucherschutz,
sondern ein schwerer Nachteil für ehrliche Kunden. Es ist primär
ein ein Gesetz für Schmarotzer und Betrüger.)

Wer Lebensmittel auf Amazon kauft, sollte darauf achten, möglichst
direkt bei einem Händler zu kaufen ohne Komplettabwicklung über
Amazon. Die Händler sind in diesem Fall meist kundenfreundlicher
als Amazon.

Grüße, Andreas
Mike Grantz
2024-03-08 11:50:56 UTC
Permalink
Post by Andreas M. Kirchwitz
Amazon tauscht Lebensmittel nicht mal dann um, wenn sie beschädigt
oder verdorben geliefert worden sind. Halte ich für rechtswidrig.
In Ausnahmefällen mögen sie das machen, aber die grundsätzliche
Policy von Amazon ist, für Lebensmittel gibt es keinerlei Zusage
auf vollständige oder intakte Lieferung. Es ist keinerlei
Reklamation möglich, egal aus welchem Grund.
Blöd, dass das nicht stimmt, was du da erzählst.
Andreas M. Kirchwitz
2024-03-08 12:43:02 UTC
Permalink
Post by Mike Grantz
Post by Andreas M. Kirchwitz
Amazon tauscht Lebensmittel nicht mal dann um, wenn sie beschädigt
oder verdorben geliefert worden sind. Halte ich für rechtswidrig.
In Ausnahmefällen mögen sie das machen, aber die grundsätzliche
Policy von Amazon ist, für Lebensmittel gibt es keinerlei Zusage
auf vollständige oder intakte Lieferung. Es ist keinerlei
Reklamation möglich, egal aus welchem Grund.
Blöd, dass das nicht stimmt, was du da erzählst.
Doch, es stimmt leider. Du musst mir nicht glauben, Du kannst
einfach die vielen Kundenbewertungen der letzten Zeit lesen.
Der häufigste Reklamationsgrund sind Transportschäden, oft sind
Lebensmittel nicht sonderlich toll verpackt, das ist ja sowieso
ein Unding, Umwelt hin oder her, aber Lebensmittelverpackungen
sind in der Regel nicht als Versandverpackungen konzipiert.
Amazon weigert sich in letzter Zeit, dass man sein Geld zurück
bekommt oder ein neues Exemplar erhält. Von anderen Problemen
wie verschimmelt gelieferter Ware, da möchte ich gar nicht erst
sprechen. Bin leider sehr enttäuscht von Amazon in letzter Zeit.

Grüße, Andreas
Mike Grantz
2024-03-08 13:40:49 UTC
Permalink
Post by Andreas M. Kirchwitz
Post by Mike Grantz
Blöd, dass das nicht stimmt, was du da erzählst.
Doch, es stimmt leider. Du musst mir nicht glauben, Du kannst
einfach die vielen Kundenbewertungen der letzten Zeit lesen.
Der häufigste Reklamationsgrund sind Transportschäden, oft sind
Lebensmittel nicht sonderlich toll verpackt, das ist ja sowieso
ein Unding, Umwelt hin oder her, aber Lebensmittelverpackungen
sind in der Regel nicht als Versandverpackungen konzipiert.
Amazon weigert sich in letzter Zeit, dass man sein Geld zurück
bekommt oder ein neues Exemplar erhält. Von anderen Problemen
wie verschimmelt gelieferter Ware, da möchte ich gar nicht erst
sprechen. Bin leider sehr enttäuscht von Amazon in letzter Zeit.
Also lügen sie? Was hast du dagegen unternommen? Anwalt? Verbraucherschutz?

Ich zitiere:

"Verschüttete oder beschädigte Amazon Fresh-Artikel"

"Wenn Sie mit dem Zustand eines bei uns bestellten Lebensmittels nicht
zufrieden sind, erhalten Sie bis zu 30 Tage ab Lieferdatum eine Erstattung."

"Wenn Sie ein beschädigtes oder anderweitig unbrauchbares Amazon
Fresh-Lebensmittel erhalten, können Sie über das Online-Rücksendezentrum
eine Erstattung beantragen. Sie müssen uns den Artikel nicht zurücksenden."

"
Gehen Sie zu Meine Bestellungen.
Wählen Sie die Bestellung mit verschütteten oder beschädigten
Amazon Fresh-Lebensmitteln.
Folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm, um eine
Rückerstattung zu beantragen.
Wählen Sie bei Aufforderung die Option Erstattung aus.
"

Ausserhalb von Fresh.

"Generell gelten für unsere Rückgabegarantie dieselben Ausschlüsse wie
im Rahmen des Widerrufsrechts. Das heißt, die folgenden Produkte können
auch im Rahmen der Rückgabegarantie nicht zurückgegeben werden (sondern
nur, wenn sie fehlerhaft sind)"

[...Dienstleistungen, Software, Hygieneartikel...]

"Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell
überschritten würde"

Letzteres wohlgemerkt nur auf das Widerrufsrecht von einwandfreier Ware
bezogen. Bei Mängeln wird erstattet, bzw. ersetzt.

Frische, leicht/schnell verderbliche und versiegelte Lebensmittel, die
online gekauft wurden, sind grundsätzlich vom Widerrufsrecht
ausgeschlossen. Sollte es ein Verkäufer trotzdem anbieten, handelt er
aus Kulanz und nicht aus Verpflichtung.

§ 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB
§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB

Nr. 5 und 9 könnte man auch in Betracht ziehen.

Dann gibt es noch die Wertersatzklauseln für angebrochene Waren, die
nicht in die oben genannten Kategorien fallen.

Dürfte bei z. B. bei einer geöffneten Tüte Erdnüsse bei 100% liegen.
Andreas M. Kirchwitz
2024-03-08 18:07:55 UTC
Permalink
Post by Mike Grantz
Post by Andreas M. Kirchwitz
Doch, es stimmt leider. Du musst mir nicht glauben, Du kannst
einfach die vielen Kundenbewertungen der letzten Zeit lesen.
Der häufigste Reklamationsgrund sind Transportschäden, oft sind
Lebensmittel nicht sonderlich toll verpackt, das ist ja sowieso
ein Unding, Umwelt hin oder her, aber Lebensmittelverpackungen
sind in der Regel nicht als Versandverpackungen konzipiert.
Amazon weigert sich in letzter Zeit, dass man sein Geld zurück
bekommt oder ein neues Exemplar erhält.
Also lügen sie? Was hast du dagegen unternommen? Anwalt? Verbraucherschutz?
Ich lerne meine Lektion und gehe zur Konkurrenz. Wenn ich viel
Langeweile habe, schreibe ich eine Bewertung, aber schlechte
Bewertungen haben die erstaunliche Tendenz, dass nur der Autor
sie sieht, jedoch anderen Kunden werden sie nicht angezeigt.
Kennt man ja auch von Reviews auf Google Maps. Dort gibt's
vor allem den umgekehrten Fall, dass gute Bewertungen nur
freigeschaltet werden, wenn das Business Geld zahlt.
Post by Mike Grantz
"Wenn Sie mit dem Zustand eines bei uns bestellten Lebensmittels nicht
zufrieden sind, erhalten Sie bis zu 30 Tage ab Lieferdatum eine Erstattung."
Der Verbraucherschutz hat meinen Segen, wenn er sich drauf stürzt,
jedoch meine restliche Lebenszeit ist zu gering, um einen jahrelangen
Rechtsstreit zu führen über ein paar Euro.

Einfach keine Lebensmittel mehr bei Amazon kaufen. Fertig.
Total einfache Lösung des Problems. :-)

Grüße, Andreas
Thorsten Böttcher
2024-03-08 12:35:29 UTC
Permalink
Post by Andreas M. Kirchwitz
(Dieses Umtauschrecht bei Nichtgefallen ist sowieso der größte
Schwachsinn und absolut kein Sieg für den Verbraucherschutz,
sondern ein schwerer Nachteil für ehrliche Kunden. Es ist primär
ein ein Gesetz für Schmarotzer und Betrüger.)
Du meinst das Widerrufsrecht bei Onlinekäufen?
Gekauft wie gesehen ist da ja schwierig, höchsten gekauft wie abgebildet.

Im Laden vor Ort gibts AFAIK kein Umtauschrecht bei Nichtgefallen.
Andy Angerer
2024-03-08 16:03:19 UTC
Permalink
Post by Andreas M. Kirchwitz
(Dieses Umtauschrecht bei Nichtgefallen ist sowieso der größte
Schwachsinn und absolut kein Sieg für den Verbraucherschutz,
sondern ein schwerer Nachteil für ehrliche Kunden. Es ist primär
ein ein Gesetz für Schmarotzer und Betrüger.)
Inwiefern?
--
! NEU !
Kurzgeschichten
eine davon ist von mir
<http://www.amazon.de/dp/B09K26CCXH>
Andreas M. Kirchwitz
2024-03-09 11:06:18 UTC
Permalink
Post by Andy Angerer
Post by Andreas M. Kirchwitz
(Dieses Umtauschrecht bei Nichtgefallen ist sowieso der größte
Schwachsinn und absolut kein Sieg für den Verbraucherschutz,
sondern ein schwerer Nachteil für ehrliche Kunden. Es ist primär
ein ein Gesetz für Schmarotzer und Betrüger.)
Inwiefern?
Für Waren, die man nur kurzzeitig oder einmalig benötigt,
bestellt man sie online, benutzt ("testet") sie für den
gewünschten Zweck, dann geht's wegen Nichtgefallen zurück.

Ikea-Schrankwand aufbauen? Akku-Schrauber bestellen, alles
zusammendengeln, Gerät zurückschicken. Größerer TV für den
ESC gewünscht? Riesen-TV bestellen, ESC gucken, und zurück.
Gesellschaftliche Veranstaltungen sind selten? Kostüm,
Smoking oder gar Hochzeitskleid bestellen, schönen Abend
haben, und wieder zurück. Gemeinsames Kochen mit Freunden?
Einfach Küchengeräte bestellen, zusammen kochen, und zurück.

Natürlich gibt's auch noch die Verpeilten, die keinen Blick
in die Produktbeschreibung werfen, das falsche bestellen,
funktioniert dann nicht wie gedacht, und wieder zurück.

Jetzt hat man einen Haufen Gebrauchtware. Was soll der
Händler machen? Entweder versuchen, es einem anderen Dummen
unterzujubeln. Damit wird er aber Kunden vergraulen. Oder
mit Verlust ehrlich als Gebrauchtware anbieten. In vielen
Fällen jedoch schlicht wegschmeißen, weil es sich gar nicht
lohnt, in die Wiederherstellung Arbeitszeit zu investieren.

Welche Taktik auch immer der Händler fährt, die ehrlichen
Kunden sind in jedem Fall die Dummen. Entweder erhalten sie
Gebrauchtware zum Neupreis, oder sie zahlen mehr als nötig.

Preis ist mir egal, aber ich hasse es, Neupreis zu zahlen
für gebrauchte Ware. Und im Fall von z.B. Küchengeräten
oder sowas wie elektrischen Zahnbürsten finde ich das
schlicht ekelhaft, das ist widerlich.

Wer etwas kauft, soll sich vorher informieren, was er braucht,
und dann hat er gefälligst damit zu leben.

Es ist ja auch so ein Irrglaube, dass man im Laden alles
ausprobieren könne. Das kann man allermeist nicht, sondern
man muss glauben, was einem der Verkäufer erzählt.

Ja, es gibt ein paar Ausnahmen, wo das Ausprobieren der
eigentliche Hauptvorgang ist, beispielsweise Kleidung.
Da kann der Online-Händler, wenn er konkurrenzfähig
bleiben will, gern von sich aus Rückgabe anbieten.

Per Gesetz jedoch pauschal für sämtliche Waren eine
Rückgabemöglichkeit anzubieten, war schon damals eine
absehbare Dummheit. Und die Realität hat es bestätigt.

Schlauer ist es, den Käufer umfangreich(er) zu schützen,
wenn eine Ware nicht dem entspricht, wie sie angepriesen
worden ist, oder nach einer Weile den Geist aufgibt.

Innerhalb der ersten 6 Monate hat man immerhin inzwischen
halbwegs gute Chancen, aber auch nicht wirklich. Viele
Händler stellen sich ziemlich quer, wenn man nach rund
2-4 Wochen reklamiert. Und nach 6 Monaten hilft meist
nur der Gang vors Gericht, obwohl die Gewährleistung
formell 24 Monate gilt.

Grüße, Andreas
Andy Angerer
2024-03-10 18:13:42 UTC
Permalink
Post by Andreas M. Kirchwitz
Post by Andy Angerer
Post by Andreas M. Kirchwitz
(Dieses Umtauschrecht bei Nichtgefallen ist sowieso der größte
Schwachsinn und absolut kein Sieg für den Verbraucherschutz,
sondern ein schwerer Nachteil für ehrliche Kunden. Es ist primär
ein ein Gesetz für Schmarotzer und Betrüger.)
Inwiefern?
Für Waren, die man nur kurzzeitig oder einmalig benötigt,
bestellt man sie online, benutzt ("testet") sie für den
gewünschten Zweck, dann geht's wegen Nichtgefallen zurück.
Ikea-Schrankwand aufbauen? Akku-Schrauber bestellen, alles
zusammendengeln, Gerät zurückschicken. Größerer TV für den
ESC gewünscht? Riesen-TV bestellen, ESC gucken, und zurück.
Gesellschaftliche Veranstaltungen sind selten? Kostüm,
Smoking oder gar Hochzeitskleid bestellen, schönen Abend
haben, und wieder zurück. Gemeinsames Kochen mit Freunden?
Einfach Küchengeräte bestellen, zusammen kochen, und zurück.
Natürlich gibt's auch noch die Verpeilten, die keinen Blick
in die Produktbeschreibung werfen, das falsche bestellen,
funktioniert dann nicht wie gedacht, und wieder zurück.
Jetzt hat man einen Haufen Gebrauchtware. Was soll der
Händler machen? Entweder versuchen, es einem anderen Dummen
unterzujubeln. Damit wird er aber Kunden vergraulen. Oder
mit Verlust ehrlich als Gebrauchtware anbieten. In vielen
Fällen jedoch schlicht wegschmeißen, weil es sich gar nicht
lohnt, in die Wiederherstellung Arbeitszeit zu investieren.
Welche Taktik auch immer der Händler fährt, die ehrlichen
Kunden sind in jedem Fall die Dummen. Entweder erhalten sie
Gebrauchtware zum Neupreis, oder sie zahlen mehr als nötig.
Preis ist mir egal, aber ich hasse es, Neupreis zu zahlen
für gebrauchte Ware. Und im Fall von z.B. Küchengeräten
oder sowas wie elektrischen Zahnbürsten finde ich das
schlicht ekelhaft, das ist widerlich.
Wer etwas kauft, soll sich vorher informieren, was er braucht,
und dann hat er gefälligst damit zu leben.
Es ist ja auch so ein Irrglaube, dass man im Laden alles
ausprobieren könne. Das kann man allermeist nicht, sondern
man muss glauben, was einem der Verkäufer erzählt.
Ja, es gibt ein paar Ausnahmen, wo das Ausprobieren der
eigentliche Hauptvorgang ist, beispielsweise Kleidung.
Da kann der Online-Händler, wenn er konkurrenzfähig
bleiben will, gern von sich aus Rückgabe anbieten.
Per Gesetz jedoch pauschal für sämtliche Waren eine
Rückgabemöglichkeit anzubieten, war schon damals eine
absehbare Dummheit. Und die Realität hat es bestätigt.
Schlauer ist es, den Käufer umfangreich(er) zu schützen,
wenn eine Ware nicht dem entspricht, wie sie angepriesen
worden ist, oder nach einer Weile den Geist aufgibt.
Innerhalb der ersten 6 Monate hat man immerhin inzwischen
halbwegs gute Chancen, aber auch nicht wirklich. Viele
Händler stellen sich ziemlich quer, wenn man nach rund
2-4 Wochen reklamiert. Und nach 6 Monaten hilft meist
nur der Gang vors Gericht, obwohl die Gewährleistung
formell 24 Monate gilt.
Danke; das ist fundiert und schlüssig.
Und auch die Ausnahmen (die mir spontan
einfielen) sind berücksichtigt.
--
! NEU !
Kurzgeschichten
eine davon ist von mir
<http://www.amazon.de/dp/B09K26CCXH>
Thorsten Böttcher
2024-03-12 11:47:57 UTC
Permalink
Post by Andreas M. Kirchwitz
Innerhalb der ersten 6 Monate hat man immerhin inzwischen
Ist mittlerweile 1 Jahr.
Post by Andreas M. Kirchwitz
halbwegs gute Chancen, aber auch nicht wirklich. Viele
Händler stellen sich ziemlich quer, wenn man nach rund
2-4 Wochen reklamiert. Und nach 6 Monaten hilft meist
Kann ich aus eigener, allerdings seltener Erfahrung, nicht bestätigen.

Netzteil für einen Raspi bestellt, nach ein paar Monaten war das Ding
von jetzt auf gleich tot.
Händler angeschrieben, Antwort mit Entschuldigung bekommen und 2 Tage
später war Ersatz da.
Ähnlich bei einem Sensor für Temperatur/Luftfeucht, der nach ein paar
Monaten hinüber war.
Da gabs Geld zurück, weil gerade keine Bauteile verfügbar waren.
Post by Andreas M. Kirchwitz
nur der Gang vors Gericht, obwohl die Gewährleistung
formell 24 Monate gilt.
Nach 1 Jahr musst Du beweisen dass der Fehler schon von Anfang bestanden
hast.
Wer nimmt das schon auf sich?
Stefan Schmitz
2024-03-12 12:14:53 UTC
Permalink
Post by Thorsten Böttcher
Post by Andreas M. Kirchwitz
Innerhalb der ersten 6 Monate hat man immerhin inzwischen
Ist mittlerweile 1 Jahr.
Post by Andreas M. Kirchwitz
halbwegs gute Chancen, aber auch nicht wirklich. Viele
Händler stellen sich ziemlich quer, wenn man nach rund
2-4 Wochen reklamiert. Und nach 6 Monaten hilft meist
Kann ich aus eigener, allerdings seltener Erfahrung, nicht bestätigen.
Netzteil für einen Raspi bestellt, nach ein paar Monaten war das Ding
von jetzt auf gleich tot.
Händler angeschrieben, Antwort mit Entschuldigung bekommen und 2 Tage
später war Ersatz da.
Wir sind hier in der Aldi-Gruppe. Bei Reklamationen im Discounter habe
ich schon oft zu hören bekommen, dass ich das innerhalb 2 Wochen hätte
tun müssen.
Keine Ahnung, wie die Kasseusen auf diese Frist kommen.
Thorsten Böttcher
2024-03-12 12:47:19 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Thorsten Böttcher
Post by Andreas M. Kirchwitz
Innerhalb der ersten 6 Monate hat man immerhin inzwischen
Ist mittlerweile 1 Jahr.
Post by Andreas M. Kirchwitz
halbwegs gute Chancen, aber auch nicht wirklich. Viele
Händler stellen sich ziemlich quer, wenn man nach rund
2-4 Wochen reklamiert. Und nach 6 Monaten hilft meist
Kann ich aus eigener, allerdings seltener Erfahrung, nicht bestätigen.
Netzteil für einen Raspi bestellt, nach ein paar Monaten war das Ding
von jetzt auf gleich tot.
Händler angeschrieben, Antwort mit Entschuldigung bekommen und 2 Tage
später war Ersatz da.
Wir sind hier in der Aldi-Gruppe. Bei Reklamationen im Discounter habe
ich schon oft zu hören bekommen, dass ich das innerhalb 2 Wochen hätte
tun müssen.
Auch hier kann ich nur vereinzelte Erfahrungen beisteuern, weil ich
nicht oft reklamiere/n (muss)
Aber letztes Jahr hab ich ein paar Turnschuhe nach ein paar Monaten
reklamiert, weil die eingerissen waren.
Der Kassierer meinte dann zuerst die muss er einschicken, weil die schon
etwas älter sind.
Dann hat er in der Kasse rumgetippt, und mir kurz darauf das Geld gegeben.
Auf meinte Nachfrage warum es jetzt doch Geld gibt meinte er nur, das
dauert sonst zu lange.
Mir wars recht.
Post by Stefan Schmitz
Keine Ahnung, wie die Kasseusen auf diese Frist kommen.
Nachfragen ging nicht?
Ulf_Kutzner
2024-03-08 12:32:29 UTC
Permalink
Post by Andreas M. Kirchwitz
Umtausch bei Nichtgefallen auszuschließen, damit könnte ich leben,
schließlich kann man im Ladengeschäft üblicherweise auch keine
Lebensmittel "ausprobieren" vor dem Kauf.
Gelegentlich bekomme ich, wenn ich zögere, an der
Theke etwas zum Probieren angereicht, allerdings nicht
am Selbstbedienungsregal.
Ulf_Kutzner
2024-03-08 12:34:43 UTC
Permalink
Post by Andreas M. Kirchwitz
Umtausch bei Nichtgefallen auszuschließen, damit könnte ich leben,
schließlich kann man im Ladengeschäft üblicherweise auch keine
Lebensmittel "ausprobieren" vor dem Kauf.
Gelegentlich bekomme ich, wenn ich zögere, an der
Theke etwas zum Probieren angereicht, allerdings nicht
am Selbstbedienungsregal.

Andy Angerer
2024-03-08 15:55:11 UTC
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Post by Michael 'Mithi' Cordes
Mithi, Lagerist Großküche
Jetzt versteh ich deinen chronischen Grant.


(scnr)
--
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